Verkehrsrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst die Schwerpunkte Verkehrsstrafrecht,  Ordnungswidrigkeitenrecht bzw. Bußgeldverfahren und Verkehrszivilrecht.

Im Verkehrsstrafrecht vertreten wir Ihre Interessen bei Delikten wie Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung  oder Fahrten unter Alkoholeinfluss.

Darüber hinaus regelt die Kanzlei Terboven die Auseinandersetzungen mit der Behörde um Fahrverbote, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), das medizinisch-psychologische Gutachten (MPG), den Führerscheinentzug oder seine Wiedererteilung.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht übernimmt die Kanzlei Ihre Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoßes, Geschwindigkeitsüberschreitung, zu dichten Auffahrens, unerlaubten Parkens oder anderer Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.

Überdies wird im Verkehrszivilrecht die Unfallschadenregulierung übernommen und sicher gestellt, dass Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche sowie Fragen um Verantwortlichkeit, Haftung und Schuld schnell und zügig mit der gegnerischen Versicherung abgewickelt werden.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Hamm
  • Deutscher Rechtsanwaltverein (DAV)
  • Anwalt- und Notarverein Gelsenkirchen
  • Interlex-Gemeinschaft der Korrespondenzanwälte

Kontakt

Carsten Terboven
Hausfeld 13
45891 Gelsenkirchen

Telefon +49 209 3861473
Telefax +49 209 3861473

E-Mail  info@rechtsanwalt-terboven.de