Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen und die sich daraus ergebenden Fragen zu Mieterhöhungen, Mietmängeln oder Mietminderungen, zu Schönheitsreparaturen und Modernisierungsmaßnahmen, Neben- und Heizkostenabrechnungen gehören ebenfalls unser Fachgebiet.

Wir vertreten und beraten unsere Mandanten sowohl im gewerblichen als auch im privaten Mietrecht, zum Beispiel bei Kündigungen und ihren Fristen, Kautionen und ihrer Rückzahlung, Renovierung oder Ruhestörung, bei  Räumung, Räumungsprozessen und Räumungsvollstreckung. Selbstverständlich wird auch das Eintreiben von Mietforderungen übernommen.

Aufgrund der sachlichen Nähe zum Miet- und Pachtrecht vertritt Sie die Kanzlei Terboven auch im Wohnungseigentumsrecht (WEG). Die Überprüfung und mögliche Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, Streitigkeiten mit der Hausverwaltung, Auseinandersetzungen um die Instandhaltungsrücklage und das Wohngeld sowie Fragen zur Teilungserklärung sind hier relevante Problemlagen.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Hamm
  • Deutscher Rechtsanwaltverein (DAV)
  • Anwalt- und Notarverein Gelsenkirchen
  • Interlex-Gemeinschaft der Korrespondenzanwälte

Kontakt

Carsten Terboven
Hausfeld 13
45891 Gelsenkirchen

Telefon +49 209 3861473
Telefax +49 209 3861473

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