Die Kanzlei Terboven berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis ergeben.
Hierzu gehören Gestaltung, Prüfung, Formulierung und Aufhebung von Arbeitsverträgen mit allen relevanten Einzelaspekten wie: Entgeltfortzahlung, Urlaub, Urlaubsgeld, Arbeitzeit, Teilzeit, Befristungen von Arbeitsverträgen, Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht (SBG IX), Abmahnung, Kündigung, Änderungskündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklagen, Lohn, Gehalt, Zeugnis, etc.
Carsten Terboven
Hausfeld 13
45891 Gelsenkirchen
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