Dieser Tätigkeitsschwerpunkt umfasst die Prüfung und Auslegung von Immobilienkaufverträgen. Immer mehr an Bedeutung gewinnt die rechtliche Bewertung, ob Baumängel vorsätzlich oder sogar arglistig verschwiegen wurden, und die anschließende Durchsetzung von Rücktritt-, Minderungs- und Schadensersatzansprüchen.
Weiterhin vertreten wir Ihre Interessen auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts, sollte es zum Beispiel zu Unstimmigkeiten bei der Grenzbebauung oder ihrer Bepflanzung, bei Einfriedungen und der Einhaltung von Abstandsflächen kommen.
Carsten Terboven
Hausfeld 13
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